Es wurden unsererseits insgesamt fünf Kisten geöffnet und die in ihnen enthaltenen Bücher gelesen. Die gedruckten und die noch nicht gedruckten Teile der Risale-i Nur, die von Said Nursi verfasst wurden, sowie die gleichfalls zur Risale-i Nur gehörigen Briefe, teils wissenschaftlichen (ilmî), teils religiösen (dinî) Inhalts, welche von Said Nursi und einigen seiner Schüler geschrieben worden sind, ferner die alltäglichen Mitteilungen der Schüler untereinander, die Korrespondenz mit Said Nursi und schließlich auch die Matrizen wurden im Rahmen der dazu angeordneten Hausdurchsuchung erfasst und überprüft. Um ihren Inhalt zu verifizieren, müssen diese Abhandlungen (risalah) und Briefe (mektub) zunächst in zwei Gruppen getrennt erfasst werden.
Abhandlungen: Sie sind als Kommentar (tefsir) zu einer Ayah oder als Erläuterung (serh) zu einer Hadith geschrieben worden. Die in ihnen enthaltenen Hypothesen (ilmî) werden in Gleichnisse gekleidet, um die Glaubenslehre (akide) hinsichtlich Religion (din), Glaube (iman), Gott (Allah), den Propheten (Peygamber), den Qur'an und das Jenseits (âhiret) mit den dazugehörigen Begriffen (ibare) allgemeinverständlich zu erklären. Ethisch-moralische Ratschläge (ahlâkî), welche die Alten und die Jungen ansprechen, lehrreiche Begebenheiten, die zum Teil aus eigener Lebenserfahrung stammen, sowie Abhandlungen (risalat), die nützliche Erzählungen (menkibe) für jede Volksschicht beinhalten, bilden 90/100 aller vorhandenen Bücher. In diesen und allen übrigen Abhandlungen verließ der Verfasser nicht seinen wissenschaftlichen (ilim) Weg, den er aufrichtig (samimî) und nur auf Gotteslohn (hasbî) hoffend, auf einer religiösen Grundlage (dinî esas) ging. Es ist offensichtlich, dass in ihnen kein Versuch entdeckt werden konnte, die Religion zu missbrauchen (dini âlet), die allgemeine Sicherheit zu gefährden, oder eine Organisation zu gründen. Der alltägliche Briefverkehr der Schüler untereinander und mit Said Nursi ist ebenfalls von gleicher Art.
1.) Said Nursi sagt, dass der nennenswerte Ruhm und Ruf (san ü seref), den er gewonnen hatte, als er in Istanbul war, nichts als ein tiefer Schlaf war, der schließlich in eine Art Albtraum überging und vorübergehend in einer Art Rauschzustand (sersemlik) endete. Da er sich in Istanbul selbstvergessen (ghaflet) ein, zwei Jahre mit Politik befasst hatte, beschreibt er dies als den Tod der Welt. In diesem Zusammenhang sagt er, dass es in ihm zwei Persönlichkeiten gab, die er als den "Alten Said" und den "Neuen Said " beschreibt, und dass diese Persönlichkeiten voneinander verschieden sind. Darüber schreibt er später in Isparta am Ende des ersten von neun Bänden, der zwanzig Abhandlungen enthält, in einem Brief an die Schüler der Risale-i Nur, dass es ein Fehler (hata) ist, sich auf die politische Ebene hinabzubegeben.
2.) Said Nursi schreibt in einem seiner bedeutenden Bücher (kitab) mit dem Titel "die wohldurchdachten Gottesbeweise (Hüccet-ül Baliga)" in dem Abschnitt über das Gebet: "Diese Welt ist vergänglich (Bu dünya fânidir.) Im größten Prozess (dava) des Lebens geht es darum, eine ewig (bâki) bestehende Welt (âlem) zu gewinnen. Wenn der Mensch in seiner Überzeugung nicht fest steht, wird er diesen Prozess verlieren. Der richtige (hakikî) Prozess verläuft auf diese Weise. Sich in einen anderen Prozess außer diesem einen einzulassen, ist von Übel. Wer sich mit der Politik beschäftigt, vernachlässigt einen bedeutenden Dienst (hizmet). Darüber hinaus verlieren diejenigen, die sich in politischen Streitigkeiten verlieren, den Frieden ihres Herzens (selâmet-i kalbi)."
3.) Im "26. Blitz" schreibt er: "In dieser bereits alt gewordenen Welt (dunya) ist meine wahrhaftige Aufgabe die Veröffentlichung der Geheimnisse (nesr-i esrar) des Qur'an." - "Mit diesem Land (memleket) bin ich vom Standpunkt einer islamischen Einsatzfreude (hamiyet) verbunden. Ansonsten habe ich weder ein Haus noch Kinder."
4.) Der erste Grundsatz, den er im "21. Blitz" seinen Mitbrüdern rät: "Auf euren Werken muss das Wohlwollen Gottes (riza-i İlahî) ruhen und es wird kein Gedanke an materiellen Vorteil (menfaat) daran sein." In diesen Schriften steht: "Ich bin kein Sufi." - "Wir haben nicht die Berufung (meslek) der Ordensleute (tarîkat)." - "Die Ruhmsucht (hubb-u câh) und die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, ist eine äußerst bedenkliche Krankheit des Geistes (ruh). Das wird eine unbewusste Abgötterei (sirk) genannt." - "Wäre es unsere Berufung (meslek), die Würde eines Scheichs anzustreben und gäbe es da nur eine einzige Rangstufe (makam): um diesen Rang würden sich mehrere talentierte Kandidaten (namzed) bewerben. Aber unsere Berufung ist die Bruderschaft (uhuvvet). Ein Bruder kann einem Bruder kein Vater (peder) sein und sich nicht so verhalten wie ein geistiger Meister (mürsid vaziyeti)."
Die Zeugen (Sahid) haben laut ihrer Aussage (ifade) erklärt, dass sie keinerlei Kenntnisse (adem-i malûmat) von den Verbrechen (suçu) besitzen, deren die Angeklagten (maznun) beschuldigt und die ihnen zur Last gelegt werden. Insbesondere steht in den Berichten, die von den Sachverständigen (ehl-i vukuf) geordnet worden sind, zu deren Vorsitzendem Emin Büke von der Großen Strafkammer (Agir Ceza Mahkemesi) in Ankara ernannt wurde, und zu denen auch Yusuf Ziya Yörükhan, Lektor (ders-i âm), Professor und Mitglied der Beraterkommission (Müsavere Heyeti) des Amtes für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet İsleri) in Ankara, Necati Lügal, Direktor des Instituts für Orientalistik (Sarkiyat) an der Fakultät für Sprache (Dil) und Geschichte (Tarih) in Ankara und Yusuf Aykut, Mitglied des Gremiums für die Erfassung (Derleme) türkisch-islamischer Bücher und das Institut für türkische Geschichte (Türk Tarih Kurumu), gehörten, dass in diesen Abhandlungen (risalah), Büchern (kitab), Manuskripten, losen Blättern und sonstigen dort vorgefundenen (maucud) Unterlagen (rapor) von Said Nursi, welche alle einzeln untersucht worden sind, nichts Eindeutiges und kein Zeichen vorhanden ist, das Volk dazu zu ermuntern, die Religion (din) und was ihnen ansonsten noch heilig ist (mukaddesati) zu instrumentalisieren (âlet) und so die Sicherheit des Staates (devletin emniyeti) zu gefährden oder gar zu beabsichtigen, irgendeine derartige Organisation (cem'iyet) zu gründen.
Was die Gefolgsleute Said Nursis unter den Inhaftierten betrifft, so sind sie Said Nursi in seinen Werken, den wissenschaftlichen (ilmî) wie den Sachbüchern, gleichsam wie in seinen Fußspuren gefolgt, um so die religiösen Themen (mes'ele) und Wahrheiten (hakika) des Qur'an zu erlernen. So haben sie in bester Absicht (hüsn-ü niyet) und aus rein religiöser Überzeugung (dinî itikad) Said und den Abhandlungen (risalele), die sie lesen, ihre Verbundenheit erwiesen. Aus dem Inhalt der Briefe, die sie mit dieser Absicht geschrieben haben, wird verständlich und wird auch diesbezüglich so gesehen, dass sie keine böse Absicht gegen die Regierung (hükûmet) hegen und nicht mit dem Gedanken (fikr) umgehen, eine Organisation (cemiyet) oder einen Orden (tarikat) zu gründen; und wenn auch aufgrund der vorhandenen (maucud) Manuskripte und dem Untersuchungsrichter (sorgu hâkim) zu Denizli folgend in dem Bericht der Sachverständigen (ehl-i vukuf) anhand der Schlussfolgerung aus einigen der Werke Said Nursis völlig unbegründet geäußert wurde, dass er selbst und seine Gefolgschaft gegen die Regierung (hükumet) eine böse Absicht (maksad) hegten, wurde aus dem Inhalt der durchforschten Manuskripte und den Zeugenaussagen (suhud) gefolgert, dass sie über die Tat, deretwegen die Angeklagten beschuldigt (maznun) werden und die ihnen zur Last gelegt wird, keinerlei Kenntnisse (adem-i malûmat) haben, und nach Wesen (mahiyet) und Inhalt des Berichts (rapor) der Sachverständigen (ehl-i vukuf), die von der Großen Strafkammer (Agir Ceza Mahkemesi) in Ankara beauftragt waren, wurde davon abgesehen, noch einen schriftlichen Beweis (sâyan-i ihticac) zu erbringen oder den Bericht aus Denizli noch einer weiteren Beachtung (iltifat) für wert zu halten. Und im Grunde genommen hat die Mehrheit der Angeklagten (ekseriyet-i a'zamîsi) nur schwache Kenntnisse im Lesen und Schreiben. Und der Rest widmete sich dem Dienst, der Anbetung und dem Gehorsam gegenüber Gott (ibadet ü taata). Daher gehören sie nicht zu den Leuten, welche die Voraussetzungen und Fähigkeiten besitzen, die sie in die Lage (mahiyet) versetzen könnten, die Sicherheit des Staates (devletin emniyeti) zu gefährden. So hat sich denn dies herausgestellt und sich bewahrheitet (tahakkuk) und auch die Gewissensüberzeugung (kanaat-i vicdaniye) des Gerichtes (mahkeme) zeigt und festigt sich in der gleichen Überzeugung. Da das Plädoyer des Staatsanwalts über ihre Strafe anhand der oben erwähnten und aufgelisteten Beweise als nicht in Betracht zu kommen (gayr-i vârid) angesehen wird, wird es abgelehnt. So werden sie denn von dem Verbrechen, dessentwegen sie angeklagt wurden, freigesprochen. Sollten sie nicht noch aus irgendeinem anderen Grund verhaftet worden sein, wird hiermit einstimmig für ihre Freilassung (tahliye) entschieden.
Die Große Strafkammer in Denizli unterzeichnet einstimmig und rechtskräfig diese Entscheidung für den obigen Freispruch.